Geldwäsche-Prävention

Als Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut unterliegen Sie bei der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung strengen, sich stetig ändernden Vorgaben. Eine internationale Geschäftstätigkeit und grenzüberschreitende Geschäftsbeziehungen sorgen für zusätzliche Komplexität, da mitunter auch den Anforderungen anderer Regulatoren und Aufsichtsbehörden entsprochen werden muss, um zum Teil weitreichende Sanktionen, Strafzahlungen und Reputationsschäden zu vermeiden.

Anforderungen werden hierbei nicht nur an Ihre Compliance-Funktion gestellt, sondern betreffen vielmehr das gesamte Institut und nahezu sämtliche Prozesse: Von der Begründung von Geschäftsbeziehungen, über die laufende Überwachung von Transaktionen und die Meldung von Verdachtsfällen bis hin zur Schulung Ihrer Mitarbeiter.

Wir von Geissbühler Weber Consulting verfügen über einschlägige Erfahrungen und unterstützen Sie und Ihr Institut gerne bei der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.