Marisk-Compliance

Als Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut müssen Sie nach den von der BaFin vorgegebenen Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) über eine Compliance-Funktion verfügen, um angesichts der immer weiter zunehmenden Regulierungsdichte den Risiken aus der Nichteinhaltung gesetzlicher Regelungen und Vorgaben entgegenwirken zu können.

Voraussetzung hierfür ist eine regelmäßige risikoorientierte Identifizierung der wesentlichen rechtlichen Regelungen. Ferner hat die Compliance-Funktion auf eine zuverlässige Implementierung wirksamer Verfahren, Prozesse und entsprechender Kontrollen zur Einhaltung der relevanten Vorgaben hinzuwirken und ist daher ähnlich wie etwa die Risikocontrolling-Funktion bei Änderungen betrieblicher Prozesse oder Strukturen sowie der Einführung neuer Produkte einzubinden. Im Hinblick auf die Geschäftsleitung wird der MaRisk-Compliance eine beratende Rolle zuteil.

Gerne unterstützen und beraten wir Sie von Geissbühler Weber Consulting bei der Beherrschung der umfangreichen Anforderungen der MaRisk-Compliance.