FINMA-Aufsichtsmitteilung 03/2026 - Risiken beim Einsatz von Produkten in der individuellen Vermögensverwaltung

Mit der Aufsichtsmitteilung 03/2026 und einem jüngst veröffentlichten Enforcement-Fall hat die FINMA am 3. Juni 2026 ein Zeichen gesetzt. Die beiden Publikationen unterstreichen ihre Erwartungen an die Vermögensverwalter im Umgang mit den Themen Produkt-Governance, Eignungsprüfung und Interessenkonflikten.

In einem der ersten prominenten Enforcement-Verfahren im Umfeld von FINIG und FIDLEG stellt die FINMA fest, dass Kundengelder weitgehend in einen vom Institut selbst initiierten und verwalteten Fonds investiert wurden und die Interessen der Kundinnen und Kunden systematisch den Eigeninteressen des Instituts untergeordnet wurden. In der Konsequenz identifiziert der Bericht erhebliche Mängel bei der Eignungsprüfung, der Risikoaufklärung und dem Umgang mit Interessenkonflikten. Die Folgen sind einschneidend: Bewilligungsentzug sowie mehrjährige Berufsverbote gegen verantwortliche Personen.

Die Publikationen sind zudem vor dem Hintergrund einer deutlich intensivierten Aufsicht zu sehen. Die Anzahl der von der FINMA eröffneten Aufsichtsfälle hat sich innerhalb von zwei Jahren von 9 Fällen im Jahr 2023 auf 68 Fälle im Jahr 2025 erhöht. Die Aufsicht über Vermögensverwalter befindet sich damit in einer neuen Phase.

Eignungsprüfung ist mehr als ein Risikoprofil

Die Eignungsprüfung gehört zu den zentralen Verhaltenspflichten eines Vermögensverwalters und verlangt mehr als die Erfassung von Risikobereitschaft und Anlagezielen. Vielmehr muss nachvollziehbar dokumentiert werden können, weshalb ein konkretes Produkt für einen bestimmten Kunden geeignet ist.

Gerade bei komplexen, illiquiden oder besonders risikoreichen Anlagen erwartet die FINMA eine sorgfältige Prüfung und eine belastbare Dokumentation. Der Vermögensverwalter muss aufzeigen können, dass das Produkt zu den finanziellen Verhältnissen, den Anlagezielen, den Kenntnissen und Erfahrungen sowie zur Risikofähigkeit und Risikobereitschaft des Kunden passt. Je komplexer das Produkt, desto höher sind die Anforderungen an die Begründung und Dokumentation des Anlageentscheids.

Für die Institute bedeutet dies auch, ihre internen Kontrollmechanismen kritisch zu hinterfragen. Die Eignungsprüfung darf nicht nur formal durchgeführt werden. Sie muss regelmässig überprüft werden und einer unabhängigen Kontrolle standhalten.

Fokus auf Governance statt auf einzelne Produkte

Die Aufsichtsmitteilung zeigt, dass die FINMA im Kern nicht einzelne Produkte beanstandet. Vielmehr kritisiert sie unzureichende Governance-Strukturen rund um den Produkteinsatz. Besonders kritisch beurteilt sie den Einsatz komplexer, illiquider oder eigener Produkte bei Privatkunden, wenn deren Risiken nicht angemessen beurteilt, überwacht und dokumentiert werden.

Besondere Aufmerksamkeit widmet die FINMA dem Einsatz eigener Produkte. In solchen Fällen treffen erhöhte Produkt-, Bewertungs- und Liquiditätsrisiken auf potenzielle Interessenkonflikte. Werden solche Produkte zudem nicht oder nicht gleichwertig beaufsichtigt, steigt das Risiko einer Verletzung der Verhaltenspflichten zusätzlich. Aus Sicht der FINMA müssen Institute deshalb sicherstellen, dass Interessenkonflikte frühzeitig erkannt, wirksam gesteuert und gegenüber den Kunden transparent gemacht werden.

Die in der Aufsichtsmitteilung formulierten Erwartungen erinnern an die unter MiFID II etablierten Product-Governance-Grundsätze. Während das FIDLEG bisher primär auf die Eignung einer Anlage für den einzelnen Kunden fokussierte, rückt die FINMA zunehmend auch die Produktebene in den Fokus. Institute sollen nicht nur begründen können, weshalb ein Produkt für einen einzelnen Kunden geeignet ist. Sie müssen zunehmend auch darlegen können, weshalb ein Produkt grundsätzlich für die betreffende Kundengruppe geeignet ist und wie die damit verbundenen Risiken überwacht werden.

Es ist davon auszugehen, dass die genannten Punkte künftig noch stärker in den Fokus von Aufsichtsorganisationen, Prüfgesellschaften und der FINMA rücken.

18.06.2026