Erhöhte Transparenz und verbesserter Anlegerschutz durch präzisierte Verhaltenspflichten nach FIDLEG/FIDLEV

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) hat am 31. Oktober 2024 das neue Rundschreiben 2025/2 zur Umsetzung der Verhaltenspflichten nach Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) und Finanzdienstleistungsverordnung (FIDLEV) erlassen (zur Medienmitteilung der FINMA). Darin werden wichtige Vorgaben präzisiert und mehr Transparenz und Rechtssicherheit für Finanzdienstleister geschaffen. Das Rundschreiben wurde per 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt, es gelten teilweise Übergangsbestimmungen.

Die zentralen Inhalte des Rundschreibens

Das Rundschreiben konkretisiert die Anforderungen an die Kundenaufklärung und den Umgang mit Interessenkonflikten. Finanzdienstleister müssen ihre Kunden umfassend über die Art, die Risiken und die Kosten der angebotenen Finanzdienstleistungen informieren. Auch der Umgang mit Interessenkonflikten wird klar geregelt, insbesondere im Kontext bankeigener Finanzinstrumente und der Offenlegung von Drittentschädigungen. Zudem erläutert die FINMA, wie die Angemessenheits- und Eignungsprüfung in der Beratungspraxis umzusetzen ist. Die Richtlinien sollen eine einheitliche Praxis fördern und sicherstellen, dass Kunden fundierte Entscheidungen über ihre Investitionen treffen können.

Stimmen aus der Branche

Während der öffentlichen Anhörung, welche am 15. Juli 2024 endete, gingen zahlreiche Stellungnahmen von Finanzinstituten und Verbänden ein. Viele Marktteilnehmer begrüssen die Klarstellungen der FINMA als wichtigen Schritt zur Vereinheitlichung der Praxis. Gleichzeitig sehen einige Akteure einen steigenden administrativen Aufwand und fordern pragmatische Lösungen für die Umsetzung. Aufgrund dieser Rückmeldungen hat die FINMA punktuelle Anpassungen vorgenommen und flexible Umsetzungsansätze integriert.

Auswirkungen auf Finanzdienstleister

Mit Inkrafttreten des Rundschreibens müssen Finanzdienstleister ihre internen Prozesse und Dokumentationen anpassen. Dazu gehört die Überprüfung und Aktualisierung der Kundeninformationsunterlagen, die Anpassung interner Richtlinien zur Vermeidung von Interessenkonflikten sowie die Durchführung von Mitarbeiterschulungen, um die Vorgaben in der Beratungspraxis umzusetzen. Angesichts der konkretisierten Anforderungen ist es ratsam, frühzeitig den potenziellen Handlungsbedarf zu evaluieren und mit der Implementierung allfällig erforderlicher Adaptionen zu beginnen, um eine vollständige Einhaltung der Vorgaben sicherzustellen.

Fazit

Das FINMA-Rundschreiben 2025/2 bringt wichtige Klarstellungen. Während die Konkretisierungen die Transparenz und den Kundenschutz erhöhen, erfordern sie von den Finanzdienstleistern jedoch eine gründliche Prüfung und ggf. Überarbeitung ihrer etablierten Abläufe. Um einen nahtlosen Übergang zu den angepassten Standards zu gewährleisten, ist es für die betroffenen Unternehmen unerlässlich, sich umgehend und intensiv mit den präzisierten Bestimmungen im Rundschreiben auseinanderzusetzen.

27.02.2025