MROS – Weiterentwicklung des risikobasierten Ansatzes bei Verdachtsmeldungen

Erheblicher Zuwachs an Verdachtsmeldungen

2023 gingen bei der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) 11'876 Verdachtsmeldungen ein, +56% gegenüber 2022. Zum Vergleich: Im letzten Jahrzehnt sind die Verdachtsmeldungen jährlich durchschnittlich um 20-30% angestiegen. Diese signifikante Zunahme ist auf verschiedene Faktoren zurückzuführen. Zum einen sind die Finanzintermediäre stärker sensibilisiert und haben ein gesteigertes Bewusstsein für das Thema Geldwäscherei entwickelt. Die strafrechtliche Sanktionierung bei Verletzung der Meldepflicht wurde verschärft. Prüfgesellschaften, aber auch interne Kontrollinstanzen, beurteilen die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Geldwäschereivorgaben tendenziell strenger. Zum anderen haben sich auch Gesetzesänderungen, insbesondere bei der Definition von begründeten Verdachtsmomenten, und Fortschritte im Bereich der Digitalisierung (z.B. verbesserte Transaktionsüberwachung und interne Analysetools) ausgewirkt.

Im Jahr 2023 hat die MROS 866 Meldungen an Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet. Das bedeutet, dass rund 7,3% der Meldungen weitergeleitet werden. Dies entspricht einem Rückgang von fast 30% im Vergleich zum Vorjahr. Einer der Gründe dafür ist die Strategie der MROS, einen risikobasierten Ansatz zu verfolgen.

Ausrichtung der MROS – Weiterentwicklung «risikobasierter Ansatz»

Bedingt durch den drastischen Anstieg der Verdachtsmeldungen und des Reportingvolumens kann die Meldestelle nicht mehr alle Informationen im selben Detaillierungsgrad analysieren und weiterverarbeiten, wie dies vor fünf oder zehn Jahren möglich war. Folglich sah sich die MROS gezwungen, Prioritäten und Schwerpunkte zu setzen.

Die eingehenden Verdachtsmeldungen werden seit 2020 mittels «Triage-Matrix» nach Risiko kategorisiert, priorisiert und dann basierend auf dieser Einteilung mit unterschiedlicher Ausprägung analysiert. Die Meldestelle fokussiert auf die Bekämpfung von Schwerstkriminalität – die Schwerpunkte liegen auf der organisierten Kriminalität, der Terrorismusfinanzierung sowie bestimmten Formen der Wirtschaftskriminalität. Dabei orientiert sich die Meldestelle auch an den Strategien der Strafverfolgungsbehörden, operiert erfolgsorientiert und berücksichtigt potenzielle Reputationsrisiken für den Finanzplatz Schweiz.

Die von der MROS in diesem Bereich durchgeführten Analysen gehen in die Tiefe und sind komplexer. Im Jahr 2023 hat die MROS 43% mehr Fälle an die Bundesanwaltschaft weitergeleitet als im Vorjahr; demgegenüber ist das Volumen der an die kantonalen Strafverfolgungsbehörden weitergeleiteten Fälle – mit Ausnahme der Staatsanwaltschaft des Kantons Genf – rückläufig.

Problematik des risikobasierten Ansatzes

Fakt ist, dass sich der Anteil der Verdachtsmeldungen, welche vertieft analysiert werden können, aufgrund des kontinuierlichen Anstiegs des Reportingvolumens stetig verringert. Im Jahr 2023 wurde lediglich eine von fünf Meldungen tiefgehend analysiert. Die restlichen 80% der Verdachtsmeldungen wurden weniger intensiv oder mit gesamtheitlichen Analyseverfahren (z.B. Clusteringmethoden) bearbeitet.

Mit dem Anstieg der Verdachtsmeldungen nimmt das Risiko, dass wesentliche Geldwäschereifälle unentdeckt bleiben, zu. Die Meldestelle ist bestrebt, ihre Bearbeitungskadenz und ihre Effizienz zu steigern. Limitierende Faktoren sind dabei begrenzte personelle Ressourcen, die noch unzureichend vorhandene technische Unterstützung und die uneinheitliche Datenqualität.

Die schwankende Datenqualität beim Eingang der Meldungen und der Informationen der Finanzintermediäre stellt die grösste Herausforderung für die Meldestelle und ein entscheidendes Hindernis für eine effiziente Analyse dar. Im Bereich der Datenqualität liegt damit auch das grösste Potenzial, um die Effizienz zu steigern. Die geplante Einführung von Art. 23 Abs. 7 GwG im Rahmen der laufenden GwG-Revision ist für die MROS daher von zentraler Bedeutung. Das Bundesamt für Polizei fedpol würde dazu ermächtigt, in einer technischen Verordnung vorzugeben, in welcher Form und in welchem Format (Datenstandard) die Daten einzuliefern sind.

Fazit

Die drastische Zunahme der Verdachtsmeldungen durch die erhöhte Sensibilisierung der Finanzintermediäre, strengere gesetzliche Vorgaben und verbesserte digitale Überwachungssysteme stellt die MROS vor erhebliche Herausforderungen. Um das wachsende Meldevolumen effizient zu bewältigen und gleichzeitig das Geldwäschereirisiko wirksam zu reduzieren, ist die Erhöhung der personellen Ressourcen sowie die Verbesserung der Datenqualität bzw. die Einführung standardisierter Datenformate für die Meldungen unerlässlich. Die geplante Gesetzesanpassung würde die erforderliche Effizienzsteigerung in Punkto Datenqualität ermöglichen, um dadurch zu gewährleisten, dass trotz des steigenden Meldevolumens eine gründliche Analyse durchgeführt werden kann. Nicht zuletzt trägt diese Massnahme massgeblich zum Schutz und zur Stabilität des Schweizer Finanzplatzes bei. Sie ist somit ein Schlüsselelement in der Strategie zur Bekämpfung von Geldwäscherei und zur Wahrung der Integrität des Finanzsystems.

14.11.2024